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Ist das Abschließen einer Haustür im Mehrfamilienhaus erlaubt?

Das Wichtigste in Kürze

Das Abschließen der Haustür

Landgericht spricht Verbot aus

Die Lösung

In vielen Mehrfamilienhäusern sagt die Hausordnung, dass die Haustür ab einem gewissen Zeitpunkt abgeschlossen sein muss. Der Gedanke dahinter ist klar. Unbefugten soll bei Nacht der Zutritt ins Haus verwehrt werden. Außerdem ist eine verschlossene Tür ein guter Schutz gegen Einbruch und den Diebstahl von Fahrrädern und anderen Besitztümern der Hausbewohner aus dem Keller beispielsweise.
Doch genau zu dieser Frage gibt es immer wieder Diskussionen und gerichtliche Auseinandersetzungen. Denn auch wenn der Schutz vor Einbrechern ein wichtiges Anliegen ist, der Schutz des Lebens zählt letztlich mehr.

Eine abgeschlossene Haustür – im schlimmsten Fall eine echte Todesfalle!

So kann eine abgeschlossene Haustür in einem Mehrfamilienhaus im schlimmsten Fall zu einer echten Todesfalle werden. Wenn es im Haus brennt und die Hausbewohner wollen das Haus so schnell wie möglich verlassen, hat man nicht immer gleich den richtigen Schlüssel zur Hand. Wer aus seiner Wohnung geflüchtet ist und nun unten an der Haustür vor einer verschlossenen Tür steht, kann womöglich nicht mehr zurück in die Wohnung, um den Schlüssel noch einmal zu holen.
Selbst wenn hier nicht unbedingt Flammen im Weg sein müssen – auch die Gefahr eine tödliche Rauchvergiftung zu erleiden, kann hier schon sehr hoch sein.

Das Landgericht Frankfurt hat dazu entschieden, dass das Abschließen der Tür verboten ist

In Frankfurt war eine solche Frage zuletzt vor Gericht – hier hatte eine Eigentümergesellschaft beschlossen, dass die Haustür nachts abzuschließen sei. Der Klage mehrerer Anwohner aus dem Haus wurde aber letztlich Recht gegeben.
Das Landgericht (LG) Frankfurt sah hier das Leben der Bewohner des Hauses gefährdet, sollte es wirklich einmal zu einem Brand im Haus kommen. Denn in diesem Fall wäre die Haustür der Fluchtweg Nummer eins – und dieser wäre dann eben verschlossen.

Es gibt eine Lösung, die beiden Seiten gerecht wird

Auch wenn das LG Frankfurt in diesem Fall am 12.05.2015 so entschieden hat, ist die Rechtslage hier doch bei weitem nicht so eindeutig, wie das auf den ersten Blick scheinen mag. Denn das LG ist keine höchstrichterliche Instanz – die Urteile eines Landesgerichts haben nur im unmittelbaren Umfeld des Gerichts selbst Rechtswirkung und werden in anderen Teilen Deutschlands höchstens als Beispielentscheidungen herangezogen.
Außerdem handelte es sich bei dem Urteil um die Stattgabe einer Revision – das Amtsgericht Kassel hatte zuvor im Jahr 2012 für die Eigentümergemeinschaft entschieden. Erst in der Revision wurde dann den Bewohnern, die gegen die neue Hausordnung geklagt hatten, Recht zugesprochen.

Es gibt allerdings eine einfache Lösung, mit der Sie Streitigkeiten dieser Art in Zukunft komplett aus dem Weg gehen und sowohl den Schutz vor Einbruch und Diebstahl als auch den Schutz von Leib und Leben im Brandfall sicherstellen können.

Mit einer Haustür mit Panikschloss von Inotherm können Sie die Haustür abschließen und haben so den Schutz einer kompletten fünfteiligen Verriegelung der Haustür. Damit ist Ihr Schutz vor Einbruch in Sachen Türschloss auf dem allerneusten Stand.

Mehrfach Sicherheitsverriegelung

Mehrfach Sicherheitsverriegelung

Allerdings bringt das Panikschloss den Vorteil mit sich, dass Sie die Tür von innen dennoch auch ohne Schlüssel öffnen können. Ein einfaches Drücken der Klinke entriegelt die Tür und ermöglicht das Verlassen des Hauses auch ohne Schlüssel.
Die perfekte Lösung für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die solchen Streitigkeiten künftig aus dem Weg gehen wollen.

Sie möchten mehr über das Thema Haustür mit Panikschloss erfahren? Kommen Sie doch einfach in eine unserer Haustürausstellungen in Wörth, Bornheim oder Mannheim.

Hier vor Ort beraten unsere Mitarbeiter Sie gern und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten sich Ihnen in Sachen einbruchsichere Haustür mit Panikschloss eröffnen.

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Über den Autor

Christian Sucietto

Christian Sucietto

Geschäftsführer

In seiner Laufbahn als Geschäftsführer ist Christian Sucietto bereits seit 1997 im Unternehmen tätig und ist somit die 3.  Generation im Familienbetrieb.

Sein Wissen hat er sich in den letzten Jahrzehnten in allen Bereichen des Unternehmens erarbeitet. Angefangen in der Sachbearbeitung, Montage, Aufmaß & Bestellung sowie der Kundenberatung.

Neben seinen Aufgaben als Geschäftsführer ist Christian Sucietto immer noch in der Kundenberatung tätig. Somit kennt er nach wie vor die Kundenwünsche und ist in der Lage den Betrieb entsprechend auszurichten.

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